Die Wohnungsmieten dürfen um maximal 2,15 % steigen und liegen damit unter der Inflationsrate.

Die Wohnungsmieten dürfen um maximal 2,15 % steigen und liegen damit unter der Inflationsrate.

blog image

Die Wohnungsmieten dürfen um maximal 2,15 % steigen und liegen damit unter der Inflationsrate.

Die Mieten, die jetzt überprüft werden, dürfen um maxnimal 2,15% steigen, so der Index, der am Mittwoch vom Nationalen Statistikinstitut (INE) veröffentlicht wurde. Dieser Indikator gilt für Verträge, die nach dem Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes im Mai 2023 unterzeichnet werden. Das INE veröffentlicht diese Informationen seit November letzten Jahres und berücksichtigt bei der Festlegung des Indexes die allgemeine und die Kerninflation (ohne Energie und frische Lebensmittel) und legt einen Referenzwert von 2 % fest, der das mittelfristige Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) darstellt.

 

Das Wohnungsbaugesetz sieht eine Reihe von Preisbegrenzungsmaßnahmen für Mieten vor und beauftragt das INE mit der Erstellung dieses jährlichen Indikators für den Mietanstieg. Die Mieten wurden in den meisten Fällen mit dem VPI aktualisiert, aber als die Inflation nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Jahr 2022 stark anstieg, beschloss die Regierung, den Anstieg der Mieten für 2023 auf 2 % zu begrenzen und für 2024 auf 3 % festzulegen. Ab 2025 wird dieser vom INE veröffentlichte Index bereits angewendet. Die Aktualisierungen erfolgen jährlich, so dass Vermieter, die die Miete an ihre Mieter anpassen müssen, höchstens diese Erhöhung anwenden können, obwohl die Möglichkeit besteht, die Miete um 5 Jahre zu verlängern, wenn der Eigentümer der Immobilie eine Privatperson ist, oder um bis zu 7 Jahre, wenn es sich um einen Großinvestor handelt.